Liebe Lehrende, zum 1. April tritt die neue Corona-Epidemie-Hochschulverordnung in Kraft. Lassen Sie mich die wesentlichen Regelungen für die RWTH zusammenfassen. Wie in der Mail vom 8. März schon gesagt, ist die Durchführung von Lehrveranstaltungen in Präsenz der Regelfall, wobei ein Flipped-Classroom-Konzept der Präsenz zuzuordnen ist. Sollten Lehrende dennoch im Sommersemester vollständig digital unterrichten wollen, ist dazu eine Absprache mit dem Studiendekanat erforderlich; Gründe hierfür sind z.B. die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe. Dabei stellt das Studiendekanat sicher, dass Studierende eines jeden Semesters ein zumindest partielles Angebot in Präsenz haben. Unabhängig davon werden wir natürlich mit dem Problem konfrontiert sein, dass Lehrende zeitlich befristet nicht zur Verfügung stehen. In diesem Fall entscheidet das Team, das das Angebot gewährleistet, wie in diesem Zeitraum verfahren wird, z.B. durch Ersatzlehrende, digitale Angebote oder Verschiebung. Dafür ist keine Genehmigung erforderlich. Wir bitten Sie allerdings, diese Regelungen den Studierenden über Ihren Moodle-Lernraum zu kommunizieren. Wir haben voraussichtlich ab dem 3. April keine rechtliche Möglichkeit mehr, das Tragen von Masken, die Einhaltung von Mindestabständen und die Einhaltung der 3G-Regel einzufordern. Allerdings müssen wir derzeit rein statistisch damit rechnen, dass bei den Studierenden und Mitarbeitenden der RWTH pro Woche 1000 Infektionen mit dem Corona-Virus auftreten. Das Ziel im Sinne einer Solidarität untereinander sollte weiterhin der Schutz der vulnerablen Gruppen sein. Deshalb sind Rektorat und AStA übereingekommen, in der RWTH eine Kampagne unter dem Motto „Wir tragen weiter Masken“ zu starten. Damit werden alle Personen aufgefordert, auf den Fluren, in den Lernräumen und in den Hörsälen Masken zu tragen. Die Vortragenden brauchen natürlich keine Maske zu tragen. Die Lehrenden werden gebeten, an die Studierenden zu appellieren, in den Lehrveranstaltungen Masken zu tragen und den vorhandenen Platz im Hörsaal optimal auszunutzen. Sanktionen gegen Studierende, die sich weigern, sind nicht zulässig. Wir setzen an dieser Stelle auf das Gemeinschaftsgefühl. Aufgrund der Hausordnung gilt weiterhin die Vorschrift, dass Personen mit ärztlich nicht abgeklärten Erkältungssymptomen die RWTH nicht betreten dürfen. Da die Medizinische Fakultät ihre Lehre in den Räumlichkeiten einer Klinik durchführt, greifen hier z.T. andere gesetzliche Regelungen. Hierzu informiert Sie das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät gesondert. Da wir die Übergreifende Prüfungsordnung (ÜPO) bereits geändert haben, wird es auch weiterhin möglich sein, Klausuren in digitaler Form anzubieten, obwohl die Präsenzprüfung der Regelfall sein soll. Bitte kommunizieren Sie dies auch rechtzeitig im Moodle-Lernraum. Die Freiversuchsregelung gilt bis zu einer Neuregelung der ÜPO im Sommersemester nicht mehr. Die Regelstudienzeit wird für Studierende im Sommersemester nicht mehr verlängert. Gleichzeitig werden die Lernräume im Sommersemester wieder vollständig geöffnet sein, sofern die Studierenden Masken tragen, wobei hier die gleiche Grundlage wie oben erläutert gilt. Wir haben aber natürlich auch Risikogruppen unter den Studierenden, denen die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen nicht so einfach möglich ist. Bitte nehmen Sie sich dieser Gruppe bestmöglich an. Aufgrund unserer Auslastung ist es nicht vertretbar, dass wir alle Angebote in Präsenz und digital vorhalten. Allerdings appellieren wir dringend an alle Lehrenden, digitales Lernmaterial – z.B. aus den vergangenen Semestern – den Studierenden zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung zu stellen, da es unser aller Anliegen ist, Inhalte und Kompetenzen erfolgreich zu vermitteln. Diese wird sicherlich nicht die letzte Mail zum Sommersemester sein, da die Entwicklungen nicht prognostiziert werden können, auch wenn die wärmere Jahreszeit Hoffnung auf ein wenig Entspannung geben kann. Mit besten Grüßen Aloys Krieg (Prorektor für Lehre)